Firmenwagenregelungen
Fahrzeuge
Seit 1. Januar 2020 dürfen Besitzer von Firmenwagen für die Privatnutzung reiner Elektroautos (BEVs) bis zu einer Obergrenze von 70.000 Euro nur noch 25% des Bruttolistenpreises als geldwerten Vorteil versteuern, darüber hinaus sind es 50%. Somit kostet ein E-Auto den Arbeitnehmer nur noch ein Viertel bzw. die Hälfte eines konventionell angetrieben Fahrzeugs.
Aufladen im Betrieb und Zuhause
Es gibt für den Arbeitgeber grundsätzlich die Möglichkeit, pauschal zu vergüten, wenn man privat lädt. Dazu gibt es zwei verschiedene Pauschalen:
1. Monatliche Pauschale mit zusätzlicher Lademöglichkeit beim Arbeitgeber:
- 30 Euro monatlich für Elektrofahrzeuge
- 15 Euro monatlich für Hybridelektrofahrzeuge
2. Monatliche Pauschale ohne zusätzliche Lademöglichkeit beim Arbeitgeber:
- 70 Euro monatlich für Elektrofahrzeuge
- 35 Euro monatlich für Elektrohybridfahrzeuge
Diese externen Artikel der Firma Haufe erklären es im Detail:
Firmenwagenüberlassung an Arbeitnehmer
Elektrodienstwagen privates Aufladen
Tipp: Wenn man den Firmenwagen zuhause laden möchte, braucht man vor der Wallbox einen geeichten Zähler, damit das Finanzamt es anerkennt. Den gibt es z.B. für 50 Euro auf Amazon (LCD digitaler Drehstromzähler Stromzähler MID GEEICHT/BEGLAUBIGT )
Tipp zu Tesla:
Wichtig ist, dass die sogenannten „Bereitstellungskosten“ laut Tesla Überführungskosten sind. Winterräder, Fußmatten etc. werden nicht zum BLP mitgerechnet bzw. bleiben für die Pauschalversteuerung unbeachtet.
Aber Vorsicht: Der Bruttolistenpreis muss unter 70.000 EUR bleiben, sonst werden anstelle von 0,25 % dann 0,5% für den Nutzer eines Firmen-Kfz versteuert (Wurde in 2024 von 60.000 auf 70.000 EUR erhöht).
Darüber hinaus hat die Firma den Vorteil der geringeren Inspektionskosten sowie bis 2030 Ruhe vor der Kfz-Steuer. Zudem steigen die Co2-Abgaben für Benzin u. Diesel über die nächsten Jahre immer weiter.
Das könnte Sie auch interessieren





