THG-Quote
Umwelt
Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) Hintergrund
Die THG-Quote wurde 2015 eingeführt, um den CO2-Ausstoß von Kraftstoffen im Verkehr zu vermindern. Die Mineralölkonzerne mussten hierfür die klimaschädlichen Emissionen ihrer Kraftstoffe bei der Herstellung und Nutzung ihrer Produkte um einen festgelegten Prozentsatz reduzieren. Der Gesetzgeber hat dazu eine wesentliche Änderung herausgebracht, die vorsieht, dass die THG-Quote im Verkehrssektor auf 25 Prozent im Jahr 2030 angehoben werden soll. Das bedeutet für die betroffenen Konzerne, bis zum Jahr 2030 schrittweise ihre Treibhausgasemissionen um 25 Prozent zu reduzieren.
Im Rahmen der E-Mobilität ergeben sich seit dem 1. Januar 2022 aus dieser Neuregelung monetäre Vorteile für Halter und Flottenbetreiber.
Diese sparen beim Fahren durch den Umstieg vom klassischen Verbrennungsmotor auf den Batteriebetrieb Emissionen ein. Diese Vermeidung von Emissionen können im Rahmen der THG-Quote erfasst und an die Mineralölkonzerne verkauft werden, damit diese ihre eigene Quotenverpflichtung erfüllen können. Da kein Konzern sich die Mühe machen möchte, einzelne Personen anzuschreiben, haben sich auf dem Markt viele Anbieter etabliert, die Quotenanträge bündeln und an die Konzerne weitervermitteln und dafür eine Provision verlangen. Diese ist von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich hoch.
Hinweis: In der Kategorie Finanzieren unter dem Beitrag THG-Partner kann man seine THG-Quote direkt beantragen.
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